Mediation, der gute Weg zur Konfliktlösung

Mediation ist ein professionelles Verfahren zur freiwilligen außergerichtlichen Lösung von Konflikten. Die allparteilichen MediatorInnen leiten die Verhandlungen und sind für den Rahmen und den Ablauf der Mediation verantwortlich. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und achten auf die Einhaltung der Fairness und der Mediationsregeln. Die Grundsätze der Mediation sind vor allem:

  • Offenheit – ehrliche Darlegung der Verhältnisse
  • Freiwilligkeit
  • Verpflichtung zu einem fairen Umgang – ausreden lassen – zuhören.
  • Vertraulichkeit: Informationen aus der Mediation werden nicht weitergegeben oder gegeneinander verwendet.
  • Jeder hat die Möglichkeit, rechtliche oder sonstige fachspezifische Beratung einzuholen. Mediation ersetzt keine Rechtsberatung! Mediation ist keine Rechtsberatung!
  • Gespräche mit den MediatorInnen finden in der Regel nur gemeinsam statt.
  • Eingetragene MediatorInnen unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheits- verpflichtung. (Das gilt auch nach Abschluss der Mediation und auch gegenüber Gerichten und Behörden.)
  • Mediation hemmt die Verjährungsfristen.
  • MediatorInnen sind neutral – sie machen keine parteilichen Beratungen.
  • Die Mediation kann jederzeit und von jedem abgebrochen werden.

MediatorInnen fördern und strukturieren so die Kommunikation zwischen den Konfliktpartnern. In der Folge sollen die Parteien eigenverantwortlich mit Hilfe der MediatorInnen eine Lösung erarbeiten, die für sie geeignet ist und den Bedürfnissen und Interessen sämtlicher Beteiligter entspricht. Mediation hat den Anspruch, Vereinbarungen unter dem Blickwinkel der Gesamtfairness zu beurteilen, die sich an allen Aspekten der rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Auswirkungen der getroffenen Lösung bemisst. Diese Gesprächsergebnisse werden auf Wunsch von den MediatorInnen auch schriftlich zusammengefasst.

Leitfaden